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Grunderwerbsteuer senken!

Aktualisiert: 29. Aug. 2023

Erfahren Sie im folgenden Blogbeitrag, welche Möglichkeiten Sie haben die Grunderwerbsteuer zu senken!


Die Grunderwerbsteuer fällt immer dann an, wenn eine Immobilie an einen neuen Eigentümer verkauft wird. In der Regel hat auch dieser die Steuer zu tragen. Der Erwerb der Immobilie gilt auch erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer als abgeschlossen.


Die Höhe der Grundsteuer variiert in den Bundesländern sehr stark und kann sich beispielsweise zwischen 3.5 % in Sachsen und 6.5 % im Saarland befinden.


In diesen Ausnahmefällen fällt die Steuer nicht an:

✅ Verkauf an ein Familienmitglied ersten Grades

✅ Schenkungen

✅ Erbschaft

✅ Bei einem Grundstückspreis unter €2.500


Es gibt jedoch auch Tipps und Tricks, wie man weniger Grunderwerbsteuer zahlen kann:


💶 Beim Erwerb eines Neubaus getrennte Verträge für das Grundstück und die Bauleistung zeitlich getrennt voneinander abschließen. Die Steuer fällt in diesem Fall nur auf das Grundstück an.


💶 Bei der Teilnutzung als Gewerbe kann die Grunderwerbsteuer nachträglich als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden


💶 Bei Bestandsimmobilien kann das bewegliche Zubehör, wie die Einbauküche oder der Kamin, herausgerechnet werden, wenn diese getrennt im Kaufvertrag aufgeführt werden.



Ihr GIC-Immobilien Team


Telefon: 0176 61064364

E-Mail: mail@gic-immobilien.de

www.gic-immobilien.de





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