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Welche Frist gilt bei Einwendungen?

Erfahren Sie im folgenden Artikel was Sie beachten müssen!


In Ihrer Nebenkostenabrechnung sind Widersprüche oder Ungereimtheiten aufgetreten?

Dann haben Sie als Mieter sowohl einer preisgebundenen als auch einer preisfreien Wohnung das Recht, Einwendungen dagegen geltend zu machen.


❗️Ab dem Tag des Zuganges der Abrechnung haben Sie hierfür genau 12 Monate Zeit – diese Spanne wird als Einwendungsfrist bezeichnet.


❗️Eine im Mietvertrag festgehaltene geänderte Einwendungsfrist ist nur dann zulässig, wenn sich für Sie als Mieter daraus keine negativen Folgen – etwa durch eine Verkürzung – ergeben.


❗️Versäumen Sie die Frist, können Sie Ihre Einwendungen gegen eine formell richtige, aber inhaltlich falsche Nebenkostenabrechnung nicht mehr geltend machen.


❗️Ist die Abrechnung jedoch formell nicht korrekt, können Sie Ihre Einwendungen geltend machen, da die Frist dadurch erst gar nicht angelaufen ist.


❗️Ebenfalls bei einem unverschuldeten Fristversäumnis, z. B. durch eine schwere Erkrankung, die Nichtgewährung der Belegeinsicht durch den Vermieter oder eine verzögerte Postzustellung, sind Einwendungen auch nach der Frist noch möglich.


Wir sind gerne für Sie da!

Ihr GIC-Immobilien Team


Telefon: 08385 922820

E-Mail: mail@gic-immobilien.de

www.gic-immobilien.de





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